Allgemeine Geschäfts­bedingungen der Broenen Bautrocknung GmbH

§1 Geltungsbereich

  1. Sämtliche Angebote, Aufträge und Dienstleistungen der Broenen Bautrocknung GmbH erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteil aller Verträge, welche der Auftraggeber durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Dienstleistung anerkennt. Diese Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, auch wenn die Broenen Bautrocknung GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
  3. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  4. Abweichende Vereinbarungen gelten im Zweifel nur für den konkret vereinbarten Fall und bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

§2 Angebot, Leistungsumfang und Vertragsabschluss

  1. Alle schriftlichen Vertragsangebote unsererseits sind freibleibend und unverbindlich. Für mündlich erteilte Auskünfte unserer Mitarbeiter übernehmen wir keine Gewähr. Aufträge, dies gilt insbesondere für telefonische oder unseren Außendienstmitarbeitern erteilte Aufträge, sind erst von uns angenommen, wenn wir sie unverzüglich ausführen oder innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigen. Bei unverzüglicher Leistung, besonders in Notfällen, verzichtet der Auftraggeber auf eine schriftliche Bestätigung.
  2. Für die Rechtsbeziehung zwischen Verwender und Auftraggeber ist ausschließlich der schriftlich geschlossene Vertrag unter Einbeziehung der dieser AGB maßgeblich. Mündliche Zusagen des Verwenders vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Mündliche Abreden der Parteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt.
  3. Soweit sich während der Ausführung eines Vertrages nachträglich Änderungen als notwendig erweisen und insbesondere der Auftraggeber vor Ort die Durchführung von Arbeiten verlangt, die nicht vom abgeschlossenen Vertragsumfang gedeckt sind, werden diese Leistungen ausnahmslos auf Tageslohnbasis zuzüglich Material abgerechnet, zu dem am Ausführungstag gültigen Preisen. Der Auftraggeber hat diese Arbeiten auf den Stundenzetteln gegenzuzeichnen. Dabei kann er Einwendungen auf den Stundenzetteln schriftlich erheben. Nicht gegengezeichnete Stundenzettel gelten als anerkannt.
  4. Die von uns erteilten Angebote, Kostenvoranschläge usw. bleiben unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe an Mitbewerber oder jegliche sonstige zweckfremde Verwendung ist nicht gestattet. Bei einer Nichterteilung aufgrund einer Weitergabe berechnen wir 5% des Auftragswertes.
  5. Das Eigentum an den gelieferten und verbrauchten Materialien behalten wir uns bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung vor.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind die Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig.
  2. Werden Änderungswünsche des Vertragspartners berücksichtigt, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  3. Die Preise gelten ab Lager ausschließlich Verpackung, Versand- und Transportkosten.
  4. Schecks und eingereichte Wechsel gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung.
  5. Gegenüber Unternehmen berechnen wir bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz. Für das zweite Mahnschreiben erheben wir eine Kostenpauschale von 5,00 €, für das dritte Mahnschreiben 10,00 € und für jedes weitere Mahnschreiben 15,00 €. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, den Nachweis über einen geringeren Kostenaufwand zu führen.
  6. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir zur Zurückbehaltung unserer Leistungen, auch aus anderen Aufträgen, berechtigt.
  7. Im Übrigen sind wir berechtigt, entsprechend der gesetzlichen Regelung (§632a BGB) Abschlagszahlungen auf Teilleistungen und Materiallieferungen zu fordern.
  8. Für den Fall, das der Auftraggeber unsere Leistungen innerhalb eines Rechtgeschäftes mit Dritten verwendet, tritt er schon jetzt den erstrangigen Teil seiner Ansprüche, die ihm gegenüber dem Dritten zustehen, in Höhe des Betrages unserer Forderung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
  9. Eine Veräußerung des Auftragsgegenstandes befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung unserer erbrachten Leistung, der Anspruch gegenüber dem Auftraggeber bleibt bestehen. Verstirbt der Auftraggeber während des Ausführungszeitraumen oder der Zahlungsfrist, so geht die Zahlungserfüllung auf die Erben über.
  10. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen sind ausgeschlossen.

§4 Kündigung

  1. Broenen Bautrocknung GmbH ist berechtigt den Vertrag zu kündigen, ohne das der Auftraggeber hieraus Ansprüche auf Schadensersatz herleiten kann, wenn:
    1. Der Auftraggeber eine ihm obliegende Handlung, trotz unserer Fristsetzung unterlässt und uns dadurch außer Stande setzt, unsere Leistungen fach- oder/und fristgemäß auszuführen bzw. diese erschwert, ohne die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten zu übernehmen.
    2. Der Auftraggeber mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 4 Wochen im Rückstand ist.
  2. Das dem Auftraggeber zustehende Kündigungsrecht des §649 BGB wird hierdurch nicht berührt.
  3. Erfolgt eine Kündigung gleich aus welchem Rechtsgrund, ohne das sie von uns zu vertreten ist, so haben wir das Recht eine pauschale Vergütung bzw. einen pauschalisierten Schadensersatz in Höhe von 10% des zur Zeit der Kündigung vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen, sofern nicht wir oder der Vertragspartner andere Nachweise erbringt.

§5 Ausführungstermine, -fristen

  1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihm benannte bzw. mit uns vereinbarte Termine für den Ausführungsbeginn eingehalten werden können. Bei Nichteinhaltung dieser Ausführungstermine hat der Auftraggeber die dadurch entstehenden Schäden, insbesondere Vorhaltekosten, zu erstatten.
  2. Wird die Einhaltung des vereinbarten Termins durch unvorhergesehene Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, wesentlich verzögert, erschwert oder verhindert, so ist der Terminablauf für die Dauer der Behinderung gehemmt; in diesen Fällen kann uns der Auftraggeber nicht in Verzug setzen. Ebenso ist ein Kündigungsrecht für den Auftraggeber ausgeschlossen. Wir verpflichten uns den Auftraggeber vom Eintritt und Wegfall, des die Verhinderung verursachenden Umstandes, unverzüglich zu unterrichten.
  3. Bei ungeeigneten Witterungsbedingungen können wir die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen.
  4. Sollte nach Vertragsabschluss beim Auftraggeber eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse eintreten oder uns Umstände bekannt werden, die eine Gefährdung unserer Ansprüche befürchten lassen, sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung der bisher erbrachten Leistungen zu verlangen. Bis zur Befriedigung unserer Ansprüche steht uns ein Zurückbehaltungsrecht zu.

§6 Mängelhaftung und Gewährleistung

  1. Broenen Bautrocknung GmbH übernimmt die Gewähr dafür, dass alle erbrachten Leistungen ordnungsgemäß ausgeführt sind.
  2. Im Falle begründeter Mangelrüge sind wir berechtigt Nacherfüllung zu leisten nach unserer Wahl, entweder durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuausführung unserer Arbeit. Hierzu ist uns angemessene Zeit einzuräumen. Ist die Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, sind wir berechtigt diese abzulehnen und stattdessen die Forderungen angemessen zu mindern. Sollten die von uns im Wege der Nacherfüllung durchgeführten Arbeiten innerhalb angemessener Frist nicht zum Erfolg geführt haben, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  3. Offensichtliche Mängel sind bei Abschluss der Arbeiten, spätestens jedoch innerhalb von 6 Tagen geltend zu machen. Spätere Rügen hinsichtlich offenkundiger Mängel sind ausgeschlossen.
  4. Von der Gewährleistung ausgeschlossen bleiben Mängel und Schäden, deren Ursache in den Bereich des Auftraggeber fallen.
  5. Eine Gewährleistung oder Haftung entfällt, soweit wir für die Arbeiten ein ausdrücklich vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes oder von uns auf dessen Anweisung besorgtes Material verwenden oder ein vom Auftraggeber gewünschtes Verfahren anwenden und hierdurch das Sanierungsergebnis ganz oder teilweise beeinträchtigt wird. Ebenso entfällt eine Gewährleistung oder Haftung soweit für die auszuführenden Arbeiten auf Wunsch des Auftraggebers dessen Personal eingesetzt wird.
  6. Die Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Arbeiten. Die Gewährleistungsansprüche gegen die Firma Broenen Bautrocknung GmbH sind nicht abtretbar.

§7 Sonderbedingungen Gerätevermietung

  1. Die Mietzeit beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem das Gerät durch Fachpersonal der Broenen Bautrocknung GmbH beim Auftraggeber aufgebaut und fachgerecht in Betrieb genommen wird.
  2. Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffenen wurde, hat der Auftraggeber die Freigabe der Mietsache schriftlich bei uns zu melden. Erfolgt die Freimeldung bis 12 Uhr mittags, so endet der Mietvertrag am darauffolgenden Werktag. Geht die Freimeldung Freitag nach 12 Uhr mittags ein, so endet der Mietvertrag am darauffolgenden Montag. Der Aufbau- sowie Abbautag gelten als volle Tage.
  3. Jedes Gerät wird von uns vor Inbetriebnahme auf einwandfreies Funktionieren überprüft.
  4. Betriebsstörungen durch normale Abnutzung der Geräte werden kostenfrei beseitigt.
  5. Betriebsstörungen, deren Ursache außerhalb der Geräte liegt, z.B.: unsachgemäße Bedienung, Beschädigung, Stromausfall oder Unterspannung, werden unter Berechnung der Monteurssätze bzw. Ersatzteilpreise beseitigt.
  6. Werden bei der Rücknahme Schäden, eine Wartungsbedürftigkeit oder sonstige Mängel an der Mietsache festgestellt, welche der Auftraggeber zu vertreten hat und insbesondere auf die Verletzung vertraglicher Pflichten des Auftraggebers oder auf die Beschädigung der Mietsache während der Mietdauer zurückzuführen sind, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Kosten für die erforderliche Reparatur- und Wartungsarbeiten zu tragen.
  7. Anfallende Stromkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Versicherungsschadens wird dem Auftraggeber eine Bescheinigung über den Verbrauch ausgestellt.
  8. Betriebsstörungen, wie in §7 Abs 1 sowie aus der Nichteinhaltung von feuer-, baupolizeilicher- und VDE-Vorschriften hat der Auftraggeber zu vertreten und entlasten ihn nicht von der Pflicht zur Entrichtung des Mietzins.
  9. Bei einer Betriebsstörung ist die Broenen Bautrocknung GmbH unverzüglich zu unterrichten. Die Form ist hierbei dem Auftraggeber freigestellt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt eigene Reparaturversuche zu unternehmen. Sollten hierdurch längere Trocknungszeiten entstehen, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.
  10. Bei Verlust oder Beschädigung durch Einwirken von außen irgendwelcher Ursachen haftet der Auftraggeber in voller Höhe des Schadens, der Reparaturkosten bzw. des Neuanschaffungswertes. Dies gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden, auch wenn sie nicht Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Auftraggebers sind. Ein Haftungsausschluss nach § 831 BGB ist nicht möglich. Die Verantwortung des Auftraggebers endet erst mit der Rückgabe bzw. Abholung der Mietsache.
  11. An den vermieteten und durch Fachpersonal aufgestellten Geräten dürfen keinerlei Änderungen vorgenommen werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Mietsache bestimmungsgemäß und fachgerecht entsprechend der Einweisung vor Ort durch das Fachpersonal zu nutzen. Änderungen des Aufstellungsortes sind unverzüglich anzuzeigen. Eigentumsschilder, Kennzeichen oder Firmenbeschriftung an der Mietsache dürfen weder entfernt noch abgeändert oder entstellt werden.
  12. Die Weitervermietung an Dritte ist nicht gestattet.

§ 8 Mess- und Diagnoseleistung

  1. Mess- und Diagnoseleistungen werden nach besten Wissen und Gewissen und den Regeln der Technik erbracht. Ein Untersuchungserfolg wird nicht garantiert und stellt auch keine zugesicherte Eigenschaft dar.
  2. Untersuchungen die zur Abwendung oder Minderung eines Schadens durchgeführt wurden, auch erfolglose, werden verrechnet, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde. Als erfolglos gilt nicht die Feststellung, dass kein Schaden vorliegt.
  3. Die bei der Untersuchung gewonnenen Messergebnisse sind Momentaufnahmen, die zum Zeitpunkt der Messung ermittelt wurden. Wir garantieren ausschließlich die Richtigkeit der Messergebnisse und die daraus gewonnenen Daten, die zum Zeitpunkt der Messung vorlagen.
  4. Für die durch konstruktiv bedingte, vermeintliche bzw. typische Leckagebilder umsonst geöffnete Bereiche kann keine Haftung übernommen werden. Damit verbundene Kosten trägt der Auftraggeber. Beim Vorhandensein von mehreren Leckagen kann es vorkommen, dass mehrere Leckageortungen vorgenommen werden müssen.
  5. Für die bei Druckprüfungen auf Grund von Mängeln (z.B. marode Leitungen, Kalkablagerungen o.ä.) an den zu prüfenden Leitungen entstandenen Schäden und deren Folgen wird keine Haftung übernommen.

§ 9 Trocknung

  1. Alle Arbeiten erfolgen unter Berücksichtigung der bekannten örtlichen Verhältnisse. Alle benötigten Räume müssen unmittelbar zugänglich sein. Für Folgeschäden aufgrund nicht ordnungsgemäßer Beseitigung der Schadensursache durch Dritte übernehmen wir keine Haftung.
  2. Sollten für Trocknungen, Bohrungen notwendig sein und der Auftraggeber kann uns keine Leitungspläne vorlegen, wird für ein eventuelles Anbohren einer Leitung oder eines Rohres keine Gewährleistung übernommen. Die Kosten für die Instandsetzung sind vom Auftraggeber zu tragen.
  3. Wir übernehmen ausdrücklich keine Gewähr für Schäden, die durch Nichtbeachtung unser Vorschriften entstehen. Der Auftraggeber wird beim Aufbau der Trocknung entsprechend eingewiesen.
  4. Bei Dämmschichttrocknungen (auch bei Öko-Dämmschichten) oder einer Trocknung der Holzbalkenkonstruktion übernehmen wir nur die Garantie auf den Trocknungsgrad der Dämmung entsprechend dem vorhandenen Trocknungsgrad am nicht beschädigten Bauteil. Für eventuell entstehende Risse und Sporen wird keine Gewährleistung übernommen. Bei Wandtrocknungen kann die Feuchtigkeit nur von der Wandoberfläche abgetrocknet werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach dem Abbau unser Geräte weitere Feuchtigkeit aus dem Mauerwerk nachdringen kann, wenn die Ursache nicht ermittelt und behoben wird.
  5. Bei Trocknungen aufgrund von Baumängel/ Bauschäden oder falschem Wohnverhalten geben wir keinerlei Gewährleistung oder Haftung. Ebenso geben wir auf die Entfernung der hierdurch entstandenen Schimmelpilze und die Erkennung derer keinerlei Haftung bzw. Gewährleistung, da ein derartiger Befall während der Entstehung je nach Art/Ort optisch nicht erkennbar ist und die Ursache nur durch kostenpflichtige Diagnose- und Laboruntersuchungen zweifelsfrei zu ermitteln ist.
  6. Die Garantie und Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn zu einem späteren Zeitpunkt an gleicher Stelle ein weiterer Schaden entstanden ist, der auf einem Baumangel, falschem Mietverhalten oder einer neuen Schadensursache basiert. In allen anderen Fällen gilt die Gewährleistung gemäß § 6.
  7. Alle Trocknungsarbeiten erfolgen fachgemäß auf Basis der bekannten örtlichen Verhältnisse. Stellen sich während dem Aufbau der Trocknung oder während des Trocknungsverlaufes an sich andere bauliche Voraussetzungen in den betroffenen Bauteilen heraus, kann kein Trocknungserfolg garantiert werden. Entstehen hierdurch zusätzliche Kosten werden diese bei Bekanntwerden angezeigt. Verzögerungen aus diesen Gründen hat die Firma Broenen Bautrocknung GmbH nicht zu vertreten und übernimmt hierfür keine Haftung.

§ 10 Datenschutz

  1. Broenen Bautrocknung GmbH verpflichtet sich, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland einzuhalten. Die vom Auftraggeber übergebenen personenbezogenen Daten werden nur vertragsgemäß im Rahmen der Aufgabenerfüllung erhoben, verarbeitet und genutzt.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftraggebers. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand
  2. Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenen Verpflichtungen ist der Sitz des Auftragsnehmers.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
  4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht anerkennen, sind unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.